Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitligisten Fortuna Düsseldorf wegen unsportlichen Verhaltens in vier Fällen mit einer Geldstrafe von 10.050 Euro belegt. Während der Partie in Paderborn am 12. März warfen Düsseldorfer Zuschauer Becher auf das Spielfeld. Vor dem Spiel bei Hannover 96 am 16. April wurden im Düsseldorfer Fanblock Bengalische Feuer abgebrannt. Auch im Laufe der Begegnung mit Dynamo Dresden am 22. April waren Bengalische Feuer zu sehen. In Heidenheim zündeten Fans am 29. April zudem pyrotechnische Gegenstände. Der Verein hat den Urteilen zugestimmt, sie sind damit rechtskräftig.
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