Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) verhandelt einen Einspruch des Zweitligisten Hansa Rostock nun am 14. April. Das gab der DFB am Donnerstag bekannt. Ursprünglich hätte die Verhandlung bereits am 24. Februar und somit einen Tag vor dem Spiel der Mecklenburger beim FC St. Pauli (0:1) stattfinden sollen.
Hansa war wegen des Fehlverhaltens von Fans während des Hinspiels gegen St. Pauli (2:0) mit einer Geldstrafe in Höhe von 31.200 Euro belegt worden. Am 21. August 2022 hatten Rostocker Zuschauer drei diskriminierende und menschenverachtende Banner gezeigt. Zudem war auch Pyrotechnik gezündet worden. Gegen dieses Urteil hatte Hansa Einspruch eingelegt.