Blick auf die Justitia über dem Eingang eines Landgerichts., © Hendrik Schmidt/dpa-Zentralbild/dpa/Symbolbild

Gericht: Verbot von Pro-Palästina-Demos rechtswidrig

Zwei von der Polizei für dieses Wochenende verbotene propalästinensische Demonstrationen in Münster dürfen nun doch stattfinden. Das entschied das Verwaltungsgericht Münster am Freitag nach einem Eilantrag, wie ein Sprecher sagte. Die Verbotsverfügung der Polizei für eine Mahnwache am Freitagabend und einen Demonstrationszug am Samstag sei rechtswidrig.

Die Polizei hatte das Verbot unter anderem damit begründet, dass bei früheren Versammlungen desselben Veranstalters israelfeindliche Parolen mit strafrechtlicher Relevanz skandiert worden seien. Es sei zu befürchten, dass dies bei den jetzt geplanten Demonstrationen erneut geschehen werde.

Nach Auffassung des Verwaltungsgerichts ist jedoch nicht hinreichend klar, dass es sich bei den fraglichen Parolen tatsächlich um strafbare Äußerungen im Sinne einer Volksverhetzung handelt. Deshalb gebe es keine ausreichende Grundlage für ein Verbot der Versammlungen.