Ministerien und Landesbehörden dürfen in diesem Herbst und Winter die Heizungen bis auf 20 Grad hochdrehen. Das ist immerhin ein Grad mehr als während der vergangenen Heizperiode. Noch wärmer soll es in den Büros aber nicht werden, damit man weiter Energie spart. Ein Sprecher der Staatskanzlei bestätigte die Anpassung auf dpa-Anfrage.
Hintergrund: Im vergangenen Jahr hatte der Bund wegen des russischen Angriffskriegs in der Ukraine und der Energiekrise eine 19-Grad-Grenze für Büros verfügt, die auch in der Landesverwaltung umgesetzt wurde. Die Verordnung des Bundeswirtschaftsministeriums lief im Frühjahr aus. In NRW hieß es zunächst: Man bleibe dennoch bei 19 Grad. Denn es habe einen Kabinettsbeschluss zum Energiesparen gegeben, der weiter Bestand habe.
Inzwischen wird der Beschluss aber anders ausgelegt, da er sich bei der Raumtemperatur auf «das zulässige Minimum» bezog. Daher gelten jetzt nicht mehr 19 Grad – sondern 20 Grad. Die sind seit Jahren als Mindesttemperatur vom Gesetzgeber vorgeschrieben. Das bedeutet: In einem «normalen» Büro darf man wieder ab 20 Grad aufwärts heizen, in Ministerien, Polizeiwachen und anderen Landesbehörden dagegen nur bis 20 Grad.
«Die Umsetzung der geltenden Regeln setzen die Ressorts um», so der Sprecher der Staatskanzlei. Heißt: Jedes Ministerium muss die ihm nachgeordneten Einrichtungen informieren.