Das Urteil gegen eine Mutter aus Grevenbroich, die ihr Kind verdursten ließ, ist rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat die Revision der Staatsanwaltschaft nach Mitteilung vom Freitag zurückgewiesen. Das Landgericht Mönchengladbach hatte die Frau im März 2022 zu einer Haftstrafe von sechseinhalb Jahren wegen Körperverletzung und Aussetzen eines Kindes mit Todesfolge verurteilt.
Die Angeklagte hatte 2019 ihren zweijährigen Sohn fast zwei Tage lang in einem völlig überheizten Zimmer unversorgt gelassen. Der Junge war in seinem Bett verdurstet.
Die Staatsanwaltschaft, die siebeneinhalb Jahre Haft gefordert hatte, war gegen das Urteil in Revision gegangen. Sie monierte, dass die Frau nicht auch wegen versuchten Totschlags verurteilt worden war.
Das Landgericht hatte die Frau bereits im August 2020 zu siebeneinhalb Jahren Haft wegen Totschlags durch Unterlassen verurteilt. Jedoch hatte der BGH diese Entscheidung aufgehoben. Nach Auffassung der Bundesrichter konnte der Frau kein bedingter Tötungsvorsatz nachgewiesen werden. Daraufhin wurde der Fall vor einer anderen Kammer des Landgerichts Mönchengladbach erneut verhandelt.