Eine Autofahrerin soll in Düsseldorf nach einem Wortgefecht und einem abgetretenen Außenspiegel einen Radfahrer absichtlich angefahren und verletzt haben. Am Dienstag wurde die 37-jährige Frau vom Amtsgericht Düsseldorf wegen fahrlässiger Körperverletzung und Fahrerflucht zu 750 Euro Geldstrafe verurteilt.
Die Anklagevorwürfe der gefährlichen Körperverletzung und Verkehrsgefährdung ließen sich im Prozess nicht beweisen. Auch der Radfahrer sagte aus, dass die Autofahrerin bei der Verfolgung immer versucht habe, Abstand zu ihm zu halten.
Der Auslöser des Konflikts: Ein kurzer Parkstopp der Angeklagten auf dem Radweg. «Ich war nur kurz weg, um meine Tochter abzuholen.» Ihre Freundin und der Hund blieben im Auto.
Das Parkverhalten fand ein 40-jähriger Radfahrer rücksichtslos und machte die Beifahrerin nach eigener Aussage mit dem Satz: «Das ist nicht so günstig» darauf aufmerksam. Daraufhin sei er von der Beifahrerin und der kurz darauf zurückkehrenden Fahrerin mehrfach unflätig beleidigt worden.
«Ich habe die Beherrschung verloren und den Außenspiegel abgetreten. Das tut mir leid», sagte er. Das Strafverfahren wegen Sachbeschädigung gegen den IT-Fachmann war mit einem warnenden Hinweis eingestellt worden.
Der Radler will dem Außenspiegel nur einen Tritt verpasst haben, die angeklagte arbeitslose Kosmetikerin sprach von drei bis vier Tritten. Völlig aufgebracht habe sie den Radler zur Rede stellen wollen. Doch der sei davon gefahren.
Die 37-Jährige nahm die Verfolgung mit ihrem Auto auf. In einer Sackgasse soll sie den Radler gestellt, mit dem Wagen gerammt und verletzt haben. Sie habe nach dessen Sturz kurz angehalten, sagte die Frau aus, sei dann aber aus Angst vor der Reaktion des Radfahrers weitergefahren.