Aus Sicht von DFB-Schiedsrichterlehrwart Lutz Wagner hätte es keine Wiederholung des Handelfmeters im Champions-League-Achtelfinale zwischen dem FC Chelsea und Borussia Dortmund geben dürfen. Wenn der Schiedsrichter nicht erkenne, dass jemand bei der Ausführung in den Strafraum laufe, gebe es keinen Grund für den Video-Assistenten (VAR), einzugreifen. «Er soll nur bei klaren Dingen einschreiten. Das heißt, wenn derjenige, der zu früh reinläuft, entweder ein Tor schießt oder den Schützen am Torschuss hindert», sagte Wagner der Deutsche Presse-Agentur.
Beim Stand von 1:0 für Chelsea hatten die Londoner einen Handelfmeter zugesprochen bekommen. Kai Havertz setzte diesen an den Pfosten. Da sich aber sowohl Dortmunder als auch Mitspieler von Havertz bei der Ausführung bereits im Strafraum aufhielten, gab der Video-Assistent Schiedsrichter Danny Makkelie ein Zeichen. Dieser ließ daraufhin den Strafstoß wiederholen, was Havertz zum 2:0 nutzte. Durch dieses Ergebnis schied der BVB aus.
Bei jeder Strafstoßausführung wird per Foto überprüft, ob sich außer dem Schützen und dem Torwart weitere Akteure im Strafraum aufhalten. Laufen Spieler beider Teams zu zeitig in den Strafraum, ist es irregulär – egal ob der Ball im Tor ist oder nicht. «Dann ist es auch egal, ob es von der einen Mannschaft drei Spieler, von der anderen nur einer war oder wer eher reingelaufen ist», sagte Wagner. Wenn der Referee dies erkennt, lässt er wiederholen.
Laut Wagner müsse der Video-Assistent sich eigentlich schon melden, wenn ein Spieler fünf Zentimeter im Strafraum stehe. Daher habe man eine Grenze eingebaut, dass nur bei klaren Dingen eingeschritten werden soll. «In diesem Spiel hat keiner ein Tor geschossen und es hat auch niemand den Torschützen gehindert. Von daher war die hohe Eingriffsschwelle des VAR nicht erfüllt. Er hätte sich raushalten müssen», sagte Wagner.