Ein Ranger steht im Nationalpark Eifel oberhalb des Urftsees an einer Lichtung., © Oliver Berg/dpa

Sechs großflächige Staatswälder in NRW-Besitz  

Für den geplanten zweiten Nationalpark in Nordrhein-Westfalen will die Landesregierung geeignete Flächen aus Landesbesitz einbringen, wenn am Ort grundsätzlich Interesse besteht. Das kündigte sie am Mittwoch bei der Vorstellung des Verfahrens an. Auf diese Weise könnte die Errichtung eines neuen Nationalparks erleichtert werden. Voraussetzung ist eine Bewerbung des jeweiligen Kreises oder auch mehrerer Kreise zusammen für eine Region.

Als großflächige, weitgehend unzerschnittene und bedeutsame Naturräume im Besitz des Landes Nordrhein-Westfalen werden sechs Gebiete gesehen in unterschiedlichen Regionen: der Reichswald am Niederrhein, das Eggegebirge in Ostwestfalen, der Arnsberger Wald sowie das Ebbegebirge im Sauerland, der Rothaarkamm im Kreis Siegen-Wittgenstein und der Hürtgenwald südlich von Aachen und Düren.

Die Ausweisung eines neuen Nationalparks ist laut Landesregierung aber nicht an Landesflächen gebunden. Es könnten auch Flächen Dritter in das Gebiet integriert werden, wenn eine Zusage der Eigentümer vorliege. Naturschutzfachlich interessante Flächen werden auch im Siebengebirge gesehen, die sich allerdings nicht in Landes-, sondern Stiftungseigentum befänden. Auch kommunaler Waldbesitz könnte bei einem Interesse vor Ort in einen Nationalpark eingebracht werden.