Das Strafgesetzbuch und Akten liegen in einem Gericht auf dem Tisch., © Swen Pförtner/dpa/Symbolbild

Sex-Videos hochgeladen: Makler muss 120.000 Euro zahlen

Weil er Sex-Aufnahmen einer Internet-Bekanntschaft auf Porno-Portalen hochgeladen hat, muss ein Geschäftsmann der Frau 120.000 Euro Entschädigung zahlen. Das Urteil des Düsseldorfer Landgerichts sei rechtskräftig, sagte eine Gerichtssprecherin am Dienstag (Az. 12 O 55/22). Die Zivilkammer habe die ungewöhnlich hohe Summe mit der Schwere des Eingriffs in die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen sowie mit der wirtschaftlichen Lage des Verursachers begründet.

Zusätzlich muss der in Luxemburg wohnende Immobilienmakler der Frau sämtliche bisherigen und künftigen Kosten erstatten, die ihr bei den Bemühungen entstehen, die Videos aus dem Netz löschen zu lassen. Dem Urteil zufolge hatten sich beide über eine bekannte Dating-App kennengelernt, waren sich aber nie begegnet.

Der Geschäftsmann, der unter falschem Namen Kontakt aufgenommen hatte, konnte das Vertrauen der Frau gewinnen, die ihm daraufhin intime Aufnahmen von sich schickte. Plötzlich habe der Familienvater den Kontakt abgebrochen und kurz darauf habe die Frau festgestellt, dass die Aufnahmen zum Teil unter voller Namensnennung auf Pornoportalen hochgeladen waren. Auch ihr Gesicht war darauf zu sehen.

Die Frau schaltete die Polizei ein und erstattete Anzeige. Zunächst habe der Mann behauptet, ihm sei sein Smartphone gestohlen worden. Als dieses bei einer Hausdurchsuchung entdeckt wurde, behauptete er, die Aufnahmen seien durch ein technisches Versehen im Internet gelandet. Das glaubte ihm das Gericht nicht. Eine beteiligte Anwaltskanzlei hatte auf die Entscheidung hingewiesen.