Oliver Krischer (Grüne) spricht bei einer Pressekonferenz., © Guido Kirchner/dpa

«Speed-Pedelecs» nur in Ausnahmefällen auf Radwegen

Die besonders schnellen, sogenannten Speed-Pedelecs sollen in Nordrhein-Westfalen nur in Ausnahmefällen auf öffentlichen Radwegen fahren dürfen. Darauf hat NRW-Verkehrsminister Oliver Krischer (Grüne) in einer am Freitag veröffentlichten Antwort auf eine AfD-Anfrage hingewiesen.

Auf Verkehrsflächen, wo viele Fußgänger unterwegs seien, dürften die Kommunen die bis zu 45 Stundenkilometer schnellen Speed-Räder ohnehin nicht zulassen. In geschlossenen Ortschaften sollen sie vorrangig die Fahrbahn nutzen.

Mit einem Erlass habe die Landesregierung auch die Einführung der Zusatzschilder «S-Pedelecs frei» geklärt, erläuterte Krischer. Die Entscheidung über die Anordnung des Zeichens obliege den Kommunen. Die Kosten seien mit jeweils etwa 100 Euro zu beziffern. S-Pedelecs seien versicherungspflichtig, nicht jedoch zulassungspflichtig, ergänzte der Minister.