Im jahrelangen Streit um die mögliche Lagerung des Atommülls aus dem ehemaligen Jülicher Versuchsreaktor in Ahaus im Münsterland will das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster noch in diesem Jahr ein Urteil fällen. Das Gericht hat die Verfahrensbeteiligten für die mündliche Verhandlung, in deren Anschluss in der Regel eine Entscheidung verkündet wird, für den 3. und 4. Dezember eingeladen, wie eine Gerichtssprecherin bestätigte. Eine Bürgerinitiative hatte über die Termine berichtet.
In dem langwierigen Verfahren, das bereits seit 2017 anhängig ist, klagt die Stadt Ahaus gegen das Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit. Die Kommune wendet sich gegen die von dieser Behörde vor rund acht Jahren erteilte Genehmigung zur Aufbewahrung etlicher Castorbehälter im Zwischenlager der Gemeinde. Es handele sich um ein sehr komplexes Verfahren, in dem die Beteiligten immer wieder um Zeit für Stellungnahmen in vielen Detailfragen gebeten hätten, begründet das Gericht die lange Verfahrensdauer.
Politik ringt seit Jahren um mehrere Optionen
In Jülich bei Aachen lagern aus einem früheren Versuchsreaktor rund 300.000 Brennelemente-Kugeln in 152-Castor-Behältern. Um die Frage, was mit dem Atommüll passieren soll, wird schon lange gerungen – rechtlich wie politisch. Als weitere Möglichkeit favorisiert die schwarz-grüne Landesregierung im Gegensatz zum Bund bisher, die Castoren in Jülich in einem neu zu bauenden Lager zu belassen, um Atomtransporte in NRW möglichst zu vermeiden. Die Genehmigung für das jetzige Lager in Jülich war bereits vor Jahren ausgelaufen.
Ein Urteil des OVGs in der Sache wäre allerdings nur ein Zwischenschritt. Nach Angaben der Gerichtssprecherin steht eine Genehmigung für den Transport von Jülich nach Ahaus unabhängig von der juristischen Entscheidung in der Einlagerungsfrage noch ohnehin aus.
Quelle: dpa